Kirchenkreis-Jugendausschuss (KKJA)
Der Jugendausschuss ist –unbeschadet der Aufgaben und Rechte von Synode und Kirchenkreisvorstand (KKV)– verantwortlich für die Durchführung der Jugendarbeit im Kirchenkreis Altholstein. Er stellt den Haushalt und die Jahresrechnung des Jugendwerkes zur Beschlussfassung in KKV und Synode auf und wirkt bei der Einstellung von Fachpersonal mit. Der Jugendausschuss tagt alle sechs bis acht Wochen und befasst sich mit allen Fragen der Jugendarbeit im Kirchenkreis. Der Jugendausschuss besteht aus sechs Jugendvertreter_innen aus den drei pröpstlichen Bezirken, sowie je einem Mitglied des KKR , der Synode und der Mitarbeiter_innenkonferenz. Eine weitere Person kann durch den Ausschuss selbst berufen werden.
1.Vorsitzende
Delegierte Bezirk Mitte
2.Vorsitzende
Delegierte Bezirk Süd
Delegierter Bezirk Nord
Delegierte Bezirk Nord
Delegierte Bezirk Nord
Kirchenkreisrat
MiKo
Miko
Berufendes Mitglied
Synode