Innovationspreis
für Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Altholstein
Der Innovationspreis ist eine Initiative des Jugendausschusses des Kirchenkreises Altholstein und soll moderne und innovative Ideen in der Kinder- und Jugendarbeit des Kirchenkreises fördern.
1. Ziel:
Der Innovationspreis soll den Austausch nachahmenswerter Ideen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb des Kirchenkreises anregen, fördern und erleichtern.
2. Voraussetzungen:
Alle eingereichten Ideen sollen einen biblisch-theologischen Hintergrund haben und sich auf christliche Grundwerte beziehen.
Partizipation, die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, in der Entwicklung und Umsetzung der Idee wird vorausgesetzt.
Zielgruppe der Ideen sollen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sein.
Die Ideen sollen nachhaltig wirken und nachahmenswert sein.
Gewünscht ist, dass die Ideen eine große Offenheit kennzeichnet und sie möglichst inklusiv gestaltet wurden, dies kann sich auch in der Kooperation mit weiteren Gemeinden oder anderen Kooperationspartnern zeigen.
3. Kategorien
Der Innovations-Preis wird jährlich in maximal drei Kategorien durch den Kirchenkreis-Jugendausschuss vergeben:
A) „Weltverbesserungsprojekte“ – gesellschaftliches & soziales Engagement
- Generationsübergreifend
- Randgruppen
- Projekte für andere
- Inklusion
- Interkulturelle Begegnungen
- Überwindung von Kultur- und Glaubensgrenzen
- ….
B) Jugendkulturelle Projekte
- Theater
- Musik
- Bands
- Poetry-Slam
- ….
C) „Freestyle“ - Sonderpreis
- originelle Start up – Projekte
- aus bewährten Angeboten etwas Neues entwickelt
- aktuelle Themen, ausgefallene Ideen, ….
- …
4. Preise
Es werden jedes Jahr bis zu drei Ideen mit jeweils 500 € Preisgeld ausgezeichnet.
5. Bewerbung
Bewerbungen können jeweils bis zum letzten Tag des Februars für das Vorjahr eingereicht werden.
Die Bewerbung erfolgt formlos auf 2-4 Din A 4 Seiten an den Kirchkreis-Jugendausschuss, Am Alten Kirchhof 5, 24534 Neumünster.
Fotos, Flyer, Plakate, Dokumentationen o.ä. können gerne zusätzlich beigefügt werden
Als Bewerber_in gilt formal die jeweilige Kirchengemeinde.
6. Verpflichtungen
Die Kirchengemeinde muss garantieren,
- dass die Entscheidung darüber, was mit dem Preisgeld gemacht wird, bei den beteiligten Kindern und Jugendlichen liegen wird und
- dass in der Bewerbung namentlich genannte oder auf Materialien abgebildete Personen, bzw. deren Erziehungsberechtigte, mit einer Veröffentlichung in inner- sowie außerkirchlichen Medien (auch im Internet) einverstanden sind.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Vollversammlung der Ev. Jugend im Kirchenkreis Altholstein. Die Teilnahme der Preisträger_innen wird vorausgesetzt.